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   BPatG, 07.10.2004 - 25 W (pat) 305/02   

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BPatG, 07.10.2004 - 25 W (pat) 305/02 (https://dejure.org/2004,32106)
BPatG, Entscheidung vom 07.10.2004 - 25 W (pat) 305/02 (https://dejure.org/2004,32106)
BPatG, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 25 W (pat) 305/02 (https://dejure.org/2004,32106)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 07.10.2004 - 25 W (pat) 305/02
    Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierzu gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuGH WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 23 - Canon).

    Dabei ist für die Bejahung der Ähnlichkeit nicht die Feststellung gleicher Herkunftsstätten entscheidend (EuGH WRP 1998, 1165, 1168 Tz. 29 - Canon), sondern die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren.

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 07.10.2004 - 25 W (pat) 305/02
    Soweit der Bundesgerichtshof Bedenken hinsichtlich der Ähnlichkeit zwischen "Wasch- und Bleichmittel" und "Flächendesinfektionsmittel" geäußert hat (BGH GRUR 1992, 108, 109 und GRUR 1995, 216, 217 f), kann dies nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden, da hier Desinfektionsmittel ohne Einschränkung zu berücksichtigen sind, so dass die Anwendungsweise nicht grundverschieden ist.
  • BGH, 07.11.1991 - I ZR 272/89

    Warengleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und chemischen Mitteln für

    Auszug aus BPatG, 07.10.2004 - 25 W (pat) 305/02
    Soweit der Bundesgerichtshof Bedenken hinsichtlich der Ähnlichkeit zwischen "Wasch- und Bleichmittel" und "Flächendesinfektionsmittel" geäußert hat (BGH GRUR 1992, 108, 109 und GRUR 1995, 216, 217 f), kann dies nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden, da hier Desinfektionsmittel ohne Einschränkung zu berücksichtigen sind, so dass die Anwendungsweise nicht grundverschieden ist.
  • BPatG, 19.10.2021 - 26 W (pat) 41/19

    Markenbeschwerdeverfahren - " ORGANOSIL G5 (IR-Marke/G5 (IR-Marke)" - teilweise

    Dies gilt auch für " matières pour plomber les dents et pour empreintes dentaires " (Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke), da der für die Widerspruchsmarke eingetragene Begriff der pharmazeutischen Präparate über reine Arzneimittel hinausgeht und beide Kollisionswaren bei einer medizinischen Behandlung eingesetzt werden (BPatG 25 W (pat) 305/02- Pharmatique/Pharmathek).
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